Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelangen nur dann zur Geltung, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Im Übrigen erkennen wir unseren Bedingungen entgegen stehende AGB nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Angebote

Unsere Angebote, sowie deren beigefügte Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Maß-, Gewichts- oder Leistungsangaben aller Art sind freibleibend. Hieraus resultierende Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam und verbindlich.

3. Auftragsbestätigungen und Lieferungen

3.1

Die jeweils vereinbarte Lieferfrist beginnt ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Vertragspartners voraus. Hierzu zählt insbesondere der pünktliche Eingang vereinbarter Zahlungen.

3.2

Lieferungen erfolgen – soweit nicht gesondert vereinbart – in den von uns vorgegebenen Verpackungseinheiten. Sich fertigungs- oder verpackungsbedingt ergebende Mehr- oder Minderlieferungen in Handels- und Branchenüblichem Umfang gelten jetzt schon als genehmigt, sofern wir hierauf in unserer Auftragsbestätigung hingewiesen haben.

3.3

Alle Angaben betreffend Gewicht, Inhalt, Maße usw. sind als Durchschnittswerte anzusehen. Soweit im Einzelfall keine Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich festgelegt sind, gelten Abweichungen im Rahmen des Handels- und Branchenüblichen als gestattet.

3.4

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

3.5

Der Vertragspartner ist zur unverzüglichen Annahme der bestellten Ware verpflichtet, sobald diese im Zeitraum des vereinbarten Liefertermins zur Übernahme bereit steht.

3.6

Für Lieferungen wird eine einmalige Nachfrist von vier Wochen als angemessen vereinbart.

Werden wir an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, wie z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Betriebsstoffe, Arbeitskampf und dessen Folgen, höhere Gewalt, etc., gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist darüber hinaus in angemessenem Umfang.

3.7

Im Übrigen gelten die jeweils vereinbarten Lieferkonditionen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltung

4.1

Lieferungen und Leistungen werden zu den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Konditionen abgerechnet. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupassen, wenn im Zeitraum nach Abschluss des Vertrags und Durchführung der Lieferung/ Leistung eine Veränderung der ursprünglich kalkulierten Kostenbasis, wie z. B. Tarifabschlüsse, Material-, Rohstoff- und Energiepreise, aufgetreten ist. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, wenn ausdrücklich ein Festpreis mit Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.

4.2

Zahlungsverzug tritt automatisch spätestens ein, wenn auf unsere Rechnungen – sofern nicht anders vereinbart – 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang geleistet wird, § 286 Abs. 3 BGB.

4.3

Eine Aufrechnung mit entgegenstehenden Forderungen ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

5. Beschaffenheit/ Geeignetheit und Verwenderpflichten

5.1

Wir stellen dem Verwender auf Anforderung technische Informationen unserer Ware zur Verfügung. Wir geben jedoch keine Garantie für die Geeignetheit unserer Ware für den spezifischen Einsatzzweck des Verwenders. Die Verantwortung liegt allein beim Verwender. Etwaige Füllstoffe können unerwünschte Reaktionen mit dem Verpackungsmaterial/ der ausgewählten Gebindeausführung eingehen und so zur Unbrauchbarmachung auch des Füllgutes führen. Wir empfehlen vor der Verwendung/ dem Befüllen eine individuelle, praxisgerechte Verträglich-/ Tauglichkeitsprüfung.

5.2

Muster für eine Verträglich-/ Tauglichkeitsprüfung stellen wir auf Anfrage gegen Aufwendungsersatz zur Verfügung.

5.3

Der Verwender unserer Ware ist allein dafür verantwortlich, dass die zur Verwendung ausgewählte Gebindeausführung für den vorgesehenen Einsatzzweck und das verwenderspezifische Füllgut geeignet ist. Unsere Angaben bieten eine Orientierung, entbinden aber nicht von der Prüfung im Einzelfall. Es obliegt allein dem Verwender, die unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften, die chemische Beständigkeit, behördliche Vorschriften, die notwendigen Voraussetzungen für die Befüllung und den ordnungsgemäßen Verschluss der Metall- und Kunststoffverpackungen sowie die Möglichkeiten zur fachgerechten Entsorgung kontaminierter Verpackungen zu beachten (z.B. Verträglichkeit des Füllguts mit dem Verpackungsrohstoff, äußeren Einflüsse bei Produktion, Lagerung und Versand, Beachtung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Entsorgungssysteme etc.).

5.4

Die weitere Verwendung der gelieferten Ware ist sofort einzustellen, wenn sich Unverträglichkeiten zwischen Verpackungsmaterial und Füllgut abzeichnen oder sich die gelieferte Ware in sonstiger Weise als ungeeignet für den beabsichtigten Verwendungszweck herausstellt und diese Ungeeignetheit auf Eigenschaften der gelieferten Ware oder dem Zusammenwirken von spezifischen Eigenschaften der gelieferten Ware und des Füllguts beruht. Beanstandungen der von uns gelieferten Ware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.5

Bei der Produktion unserer Ware werden im Rahmen der marktüblichen Serienfertigung entsprechende Maßnahmen zur Sauberkeit der Gebinde beachtet. Die endgültige Kontrolle und, falls Füllgut-bedingt erforderlich, die Reinigung oder Sterilisation der Gebinde vor der weiteren Verwendung ist vom Verwender durchzuführen.

6. Haftung

6.1

Wir haften für schuldhafte Pflichtverletzungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6.2

Der Ersatz für Schäden, welche nicht auf Vorsatz unsererseits beruhen, ist auf das vorhersehbare typische Maß beschränkt.

6.3

Für Verzugsschäden gilt eine Haftungsbeschränkung auf 5% des Kaufpreises als vereinbart.

6.4

Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

6.5

Unberührt bleiben ebenso Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.6

Im Übrigen ist die Haftung unsererseits ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung des zum Vertragsschluss bestehenden offenen Forderungssaldos aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner unser Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Befüllung dieser Waren mit uns nicht gehörenden Stoffen erwerben wir anteiliges Miteigentum. Bei Weitergabe der Ware auf Kredit, hat der Vertragspartner unsere Rechte wirksam zu sichern. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unseres Eigentumsvorbehalts durch Dritte muss uns der Vertragspartner unverzüglich benachrichtigen. Der Vertragspartner bleibt zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug hieraus resultierender Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang ermächtigt.

8. Abtretung

Zur Abtretung unserer Forderungen ist der Vertragspartner ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht befugt.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist unser Firmenstandort Sallstraße 38, 74635 Kupferzell-Mangoldsall.

10. Gerichtsstand; Rechtswahl

Gerichtsstand für alle aus der Vertragsverbindung entstehenden oder in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Verpflichtungen ist Künzelsau.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

11. Unwirksamkeit

Soweit einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.